Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite - Häufig gestellte Fragen
Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage oder Ihr Anliegen gefunden haben, so kontaktieren Sie unseren Kundenservice, der Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen wird.
Kontaktieren Sie uns
Zurück
Sollten Sie die Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten haben, empfehlen wir Ihnen sich so bald als möglich beim RAV anzumelden, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit. Vergessen Sie nicht, bereits jetzt Arbeit zu suchen und die Unterlagen (beispielsweise ihre Bewerbungen) aufzubewahren. Sie müssen diese dem RAV zeigen.Hier finden Sie weitere wichtige Informationen dazu. Prüfen Sie zudem, ob die Kündigungsfrist korrekt eingehalten worden ist und ob die Kündigung rechtens ist. Dazu finden Sie wichtige Informationen hier.
Haben Sie vor, Ihre bisherige Stelle zu kündigen, so prüfen Sie zuerst, ob Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit effektiv auch Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Sie können dies prüfen, indem Sie die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung konsultieren. Hier finden Sie wichtige Informationen dazu. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass im Falle einer Selbstkündigung die Arbeitslosenkasse verpflichtet ist, abzuklären, ob Sie durch die Kündigung Ihre Arbeitslosigkeit selbstverschuldet haben oder nicht. Nur dann, wenn die Weiterführung Ihrer bisherigen Stelle bis zum Auffinden einer neuen Stelle nicht zugemutet werden kann, werden keine Sanktionen ausgesprochen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Um Arbeitslosenentschädigung geltend machen zu können und / oder von der Beratung und Arbeitsvermittlung zu profitieren, müssen Sie sich zwingend beim RAV anmelden. Sie müssen Ihre Arbeitslosigkeit persönlich melden und spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beanspruchen – Sie können sich nicht rückwirkend arbeitslos melden! Wenn Sie sich zu spät arbeitslos melden, verlieren Sie einen Teil Ihrer Arbeitslosenentschädigung. Die Anmeldung erfolgt entweder über das Onlineportal (Job-Room) oder bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Ihrer Nähe.
Beim RAV müssen Sie anschliessend eine Arbeitslosenkasse für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung wählen. Entscheiden Sie sich für die Unia Arbeitslosenkasse!
Sie können über den Arbeitslosengeldrechner bequem in wenigen Minuten berechnen, wie hoch Ihre Arbeitslosenentschädigung ungefähr wäre, wenn Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Hier geht es zum Arbeitslosengeldrechner.