Die ersten Arbeitslosenkassen wurden Ende des 19. Jahrhunderts von Gewerkschaften gegründet, weshalb nur Gewerkschaftsmitglieder Arbeitslosenentschädigung beziehen konnten. Ab 1924 wurden Bundessubventionen eingeführt. In den 1930er-Jahren folgten die ersten kantonalen Gesetzte zur Arbeitslosenversicherung und damit auch die ersten öffentlichen paritätischen Kassen. Zehn Jahre später wurde der Ausgleichfonds auf eidgenössischer Ebene als Kompromiss von Staat, Arbeitgeber und Gewerkschaften gegründet. Arbeitnehmende waren jedoch nicht obligatorisch versichert, weshalb nur ein kleiner Teil der im Arbeitsmarkt aktiven Bevölkerung von der Arbeitslosenversicherung profitieren konnte. Erst im Jahr 1977 folgte der obligatorische Beitritt für nahezu alle Beschäftigten. Fünf Jahre später trat das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung AVIG in Kraft, welches seither vier Revisionen unterzogen wurde.
Die Unia Arbeitslosenkasse ist mit einem Marktanteil von 27% die grösste der Schweiz. Sie ist offen für alle arbeitslosen Personen, nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder oder Angestellte bestimmter Branchen. Sie ist ein verlässlicher Partner für arbeitslose Personen, regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Ämter im AVIG Vollzug und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Die Unia Arbeitslosenkasse erbringt folgende Leistungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzgesetz (AVIG):
Damit wir in der Umsetzung erfolgreich sind, haben wir für diese Tätigkeiten sehr gut ausgebildete Mitarbeitende, einen hohen Dienstleistungsanspruch und arbeiten zusammen mit der Unia Bewegung bei Massenentlassungen. Wir engagieren uns in den Gremien für einen massvollen Vollzug und eine arbeitnehmerfreundliche Gesetzgebung.