Anmeldung
Arbeitslosigkeit beim RAV oder online via Job-Room melden
Melden Sie sich sofort arbeitslos, auch wenn Sie erst gerade die Kündigung erhalten haben und noch in einem Arbeitsverhältnis stehen. Spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen, müssen Sie Ihre Arbeitslosigkeit persönlich anmelden, sonst verlieren Sie einen Teil Ihrer Arbeitslosenentschädigung.
In der Schweiz gibt es mehr als 30 Arbeitslosenkassen. Bei Ihrer Anmeldung der Arbeitslosigkeit entscheiden Sie, von welcher Kasse Sie betreut werden möchten.
Wählen Sie die Unia Arbeitslosenkasse - Sie sichern sich damit eine effiziente Bearbeitung Ihrer Unterlagen und eine kompetente persönliche Beratung bei allen Fragen rund um Ihre Arbeitslosenentschädigung.
Die Unia Arbeitslosenkasse ist die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz, Sie finden uns an 68 Standorten in allen Landesteilen. Wir sind offen für alle Arbeitnehmenden, nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder oder Angestellte bestimmter Branchen.
Die Unia Arbeitslosenkasse erbringt folgende Leistungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzgesetz (AVIG):
- Abklärung des Anspruchs
- Monatliche Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung
- Bezahlung der vom RAV bewilligten arbeitsmarktlichen Massnahmen
- Beratung der Versicherten rund um die Arbeitslosenversicherung
Die Unia Arbeitslosenkasse klärt Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab. Damit wir Ihre Taggelder auszahlen können, müssen Sie die nötigen Unterlagen rechtzeitig einreichen!
Im ersten Monat Ihrer Arbeitslosigkeit brauchen wir:
- Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung»
- Kopie Ihrer Anmeldedaten
- Arbeitgeberbescheinigungen der letzten 2 Jahre (Formular «Arbeitgeberbescheinigung»)
- Kopie Kündigungsschreiben der letzten Stelle
- Kopie Arbeitsvertrag
- Kopie Lohnabrechnungen
- Kopie Ihrer Bank- oder Postkarte
Und allenfalls auch:
- Formular Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
- Wenn Sie aus einem EU/EFTA-Staat in die Schweiz kommen: Formular PD U1
- Kopie der gültigen Aufenthaltsbewilligung, sofern Sie nicht die Schweizer Bürgerschaft oder eine Niederlassungsbewilligung haben
Am Ende jedes Monats:
- Formular «Angaben der versicherten Person» (dieses Formular wird Ihnen vom Staatssekretariat für Wirtschaft/SECO monatlich per Post zugeschickt)
Und allenfalls auch:
- Formular Bescheinigung über Zwischenverdienst
- Formular Bescheinigung über die Erwerbsausfallentschädigung (bei Militär- und Zivildiensteinsätzen)
- Formular Bescheinigung über den Bezug von Kranken- und Unfalltaggeldern
- Formular Arztzeugnis
- Formular Bescheinigung Kinderbetreuung (Obhutsnachweis)
- Kopie Bescheinigung arbeitsmarktliche Massnahme (falls Sie an einem Kurs teilgenommen haben)