Sie können sich während Ihrer Arbeitslosigkeit für maximal drei Monate zwecks Stellensuche in ein anderes EU-/EFTA-Land begeben. Dazu müssen Sie bei Ihrem RAV das Formular «Antrag auf Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland» (PDF) einreichen.
Umfassende Informationen finden Sie in der Broschüre «Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland» (PDF).
EURES (EURopean Employment Services) ist ein Kooperationsnetz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Europäischen Union und der EFTA-Staaten. Ziel ist, die Mobilität der Arbeitnehmer/innen in Europa zu erleichtern. Wenn Sie vorhaben, in einem anderen europäischen Land zu arbeiten, wenden Sie sich an eine EURES-Beratungsstelle in Ihrem Wohnkanton. Weitere Informationen finden Sie auf arbeit.swiss.