Arbeitslos - was tun?

Melden Sie sich sofort arbeitslos, auch wenn Sie erst gerade die Kündigung erhalten haben und noch in einem Arbeitsverhältnis stehen. Aufgrund der hohen Zahl an Anfragen und der Notwendigkeit, unsere Ressourcen auf die Bearbeitung der Dossiers zu konzentrieren, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen nach der Anmeldung per Post oder via Kontaktformular zu senden. Wir sind bemüht Ihren Fall und Ihre Ansprüche gut und schnell zu bearbeiten, sodass Ihre Arbeitslosenentschädigung rasch ausbezahlt wird.

Wie und wo?

Ihre (bevorstehende) Arbeitslosigkeit können sie entweder persönlich auf dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvemittlungszentrum (RAV) oder online via Job-Room melden.

Wählen Sie die Unia Arbeitslosenkasse!

Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie eine Liste aller Arbeitslosenkassen in Ihrem Kanton. Sie haben die freie Wahl: Sie entscheiden selbst, welche Arbeitslosenkasse Ihre Rechte abklärt und während der gesamten Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit für die Zahlung ihrer Tagegelder zuständig ist.

Aktiv bleiben

Sie sind verpflichtet, aktiv eine neue Stelle zu suchen. Bereits während der Kündigungsfrist müssen Sie sich bewerben, sonst könnte Ihnen ein Teil Ihrer Arbeitslosenentschädigung gestrichen werden. Bewahren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Absagebriefe) sorgfältig auf und nehmen Sie diese zu Ihrem ersten Beratungsgespräch beim RAV mit.

Nutzen Sie die diversen Jobsuchmaschinen im Internet sowie die Stellenanzeiger von Tageszeitungen oder Fachzeitschriften Ihrer Branche. Kontaktieren Sie eine private Arbeitsvermittlung, dieses Angebot ist für Stellensuchende in der Regel kostenlos. Adressen von privaten Arbeitsvermittlern finden Sie im offiziellen Verzeichnis des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

Bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen à jour. Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung finden Sie auf in der Broschüre «Wie bewerbe ich mich richtig?» (PDF).

Weitere Informationen

Viel Wissenswertes über Ihre Rechte und Pflichten während der Arbeitslosigkeit finden Sie auf der Website arbeit.swiss.

Haben Sie eine Frage?

Unsere «häufig gestellten Fragen» (FAQ) halten viele Antworten bereit. Wird Ihre Frage dort nicht beantwortet, wenden Sie sich an den zuständigen Kundenservice: Telefonnummer und Öffnungszeiten finden Sie im Standortverzeichnis​​​​​​​; oder kontaktieren Sie uns schriftlich über das Kontaktformular.