Bitte lesen Sie das Folgende sorgfältig durch.
Die Entschädigung für den Verdienstausfall bei einem Unfall wird Ihnen direkt von der SUVA ausbezahlt. Es obliegt der SUVA zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Verdienstausfallleistungen nach einem Unfall erfüllt sind.
Der behandelnde Arzt vermerkt die Untersuchungen in der Unfallbescheinigung und gibt eine allfällige Arbeitsunfähigkeit an. Die Bescheinigung muss jedes Mal dem Arzt vorgelegt werden, wenn Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Schicken Sie das Arztzeugnis betreffend dem Unfall nach Abschluss der ärztlichen Behandlung an die SUVA-Agentur.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit längere Zeit, müssen Sie der SUVA einmal im Monat eine Fotokopie der Unfallbescheinigung zustellen (dient zur Abrechnung der Taggelder).
Eine Kopie des ärztlichen Zeugnisses muss auch unserer Arbeitslosenkasse sowie dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zugestellt werden.
Nach der vollständigen oder teilweisen Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit müssen Sie unverzüglich den Kontakt mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und der Arbeitslosenkasse wiederaufnehmen.
Wir können Ihnen wieder Arbeitslosenentschädigung zahlen, wenn Sie ein ärztliches Zeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, ab wann und in welchem Umfang Sie wieder arbeiten können.
Wichtig Wenn Sie Informationen zu Ihrem Unfall benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die SUVA. Hier finden Sie die Kontaktdaten der SUVA. Um die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu erleichtern, geben Sie immer die Unfallnummer an.