In jedem Betrieb ist ein bestimmter Lohnzahlungstermin üblich (häufig der 25. des Monats). Was tun, wenn Ihre Lohnzahlung noch ausstehend ist und Sie befürchten, Ihr Arbeitgeber könnte zahlungsunfähig sein? Melden Sie sich umgehend beim nächsten Standort der Unia Arbeitslosenkasse oder bei einem RAV in Ihrer Nähe und schildern Sie Ihre Situation. Die Fachpersonen werden Sie beraten und Ihnen sagen, welche Schritte Sie in die Wege leiten müssen.
Ihr Arbeitgeber ist Konkurs gegangen. Wie reagieren Sie? Damit Sie zu Ihrem Lohn kommen, müssen Sie nach der Eröffnung des Konkurses innerhalb von 60 Tagen den «Antrag auf Insolvenzentschädigung» (PDF) bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse Ihres Kantones einreichen. Die Adressen aller RAV und Arbeitslosenkassen finden Sie auf der Website arbeit.swiss